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AGB

Webshop-AGB Gartenhäuser24.de GmbH

Vertragsbedingungen für Kaufverträge, die über die Webseite www.pineca.de zwischen der Gartenhäuser24.de GmbH, Sandstr. 104, 40789 Monheim, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 97291, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arunas Geciauskas, USt-Identifikations-Nr.: DE300220851 - im Folgenden "Gartenhäuser24“ – und den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden - im Folgenden „Kunde“ – geschlossen werden. Die Website www.pineca.de wird verwaltet und betrieben von der Gartenhäuser24.de GmbH.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Gartenhäuser24 und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, Gartenhäuser24 stimmt ihrer Gültigkeit ausdrücklich zu. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sowie der Vertragstext sind in deutscher Sprache verfasst und können vom Käufer in seinen Arbeitsspeicher geladen und ausgedruckt werden. Auf Wunsch können sie unter der E-Mail-Adresse [email protected] in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden.

(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Zum Vertragsschluss benötigt der Kunde ein Benutzerkonto bei Gartenhäuser24 und muss damit angemeldet sein. Der Kunde hat auch die Möglichkeit ohne Registrierung über die Funktion „Gastkonto“ Verträge zu schließen. (Bei Bestellung per E-Mail oder Telefon wird das Konto automatisch für den Kunden erstellt und ihm werden seine Login-Daten per E-Mail zugesendet.) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte, insbesondere Gartenhäuser, Blockbohlenhäuser und Holzgaragen sowie Zubehör hierfür auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern (z.B. über die Zurück-Schaltfläche oder Abbruch des Bestellvorgangs und Änderung der bisherigen Eingabe) und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(2) Gartenhäuser24 schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in der die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei Gartenhäuser24 eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch Gartenhäuser24 zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(3) Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 3 Produkte / Produktbeschreibungen

Angebote von Gartenhäuser24 sind unverbindlich. Der Kunde erhält für jedes Produkt eine gesonderte Produktbeschreibung zum jeweiligen Artikel. Bei der Darstellung im Webshop handelt es sich um Muster, es kann daher bei den gefertigten Produkten zu leichten Struktur- und Farbabweichungen kommen. Alle Gartenhäuser werden unbehandelt geliefert, es sei denn, es wird beim einzelnen Artikel auf eine Farbbehandlung hingewiesen. Holz ist ein natürliches Material und kann Risse oder Kerben aufweisen, sowie seine Form durch die Aufnahme von Feuchtigkeit leicht verändern. Dies stellt kein Reklamationsgrund dar.

Wir beziehen unsere Produkte von verschiedenen Werken. Wir behalten uns deshalb vor, dass Produkte in Details von der Produktbeschreibung und den dargestellten Abbildungen abweichen können. Zudem behalten wir uns das Recht vor Spezifikationen von Modellen zu ändern oder diese aus dem Programm zu nehmen.

Wir können nicht garantieren, dass unsere Produkte den DE-Bauvorschriften entsprechen. Davon ausgenommen sind Produkte mit „KFW“-Zeichen. Bitte lassen Sie sich von einem unabhängigen Spezialisten beraten, wenn Sie ein bestimmtes Produkt benötigen, um bestimmte rechtliche Anforderungen zu erfüllen, vor allem in Bezug auf Bau- oder Eigentumsvorschriften oder -anforderungen. Unsere Produkte sind nicht unbedingt für Wohnzwecke, z. B. zum Wohnen oder Schlafen, geeignet, und Sie sollten sie nicht für diesen Zweck verwenden. Jedoch sind Anpassungen möglich, um die örtlichen Bauvorschriften zu erfüllen, was mit einem Aufpreis verbunden ist.
Bitte beachten Sie, dass die Statik in den meisten Fällen Teil des Bauantrags ist. Die statischen Berechnungen sind auf das Baugrundstück bezogen und werden immer individuell gegen einen Aufpreis berechnet.

§ 4 Lieferung, Warenverfügbarkeit

(1) Die Anlieferung erfolgt frei Bordsteinkante, also bis zu der Lieferadresse nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Straßenanbindung muss für einen 40t-LKW (L: 18,50 m, B: 2,70 m, T: 4,00 m) befahrbar und breit genug sein, um straßenseitig abladen zu können. Die Entladung erfolgt mit einem Mitnahmestapler. Für die Entladung ist ein fester Untergrund notwendig. Für die Entladung mit einem Geländestapler können weitere Kosten anfallen, die vom Kunden zu tragen sind.

(2) Für die Lieferungen ins Ausland oder für große Bestellungen, wenn die Lieferung direkt ab Werk organisiert wird, haben die LKW‘s keine Mitnahmestapler für die Entladung dabei. Wenn die Lieferung ohne Mitnahmestapler erfolgt, wird der Kunde im Voraus von unserer Verkaufsabteilung informiert.

(3) Von Gartenhäuser24 angegebene Lieferzeiten für Standardprodukte berechnen sich ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, die eine vorherige (An-)Zahlung des Kaufpreises voraussetzt, vgl. § 7. Die angegebenen Lieferzeiten für Maßfertigungen berechnen sich ab dem Zeitpunkt der Erstellung der Zeichnungen. Sofern die jeweilige Ware in unserem Onlineshop als „schnell lieferbar“ gekennzeichnet ist, beträgt die Lieferzeit 1-2 Wochen. Sofern für die jeweilige Ware in unserem Onlineshop keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 6-10 Wochen. Für maßgefertigte Produkte 8-12 Wochen. Diese Lieferzeiten sind als Schätzungen zu verstehen. Bei einer Überschreitung der Lieferzeit hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz, Vertragsauflösung oder eine andere Art der Kompensation.

(4) Sollte ein als "schnell lieferbar" gekennzeichnetes Produkt fälschlicherweise nicht innerhalb von 1-2 Wochen ab Lager lieferbar sein, so teilt Gartenhäuser 24 dem Kunden dies unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht Gartenhäuser24 von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(5) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt Gartenhäuser24 dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Kunden (siehe „Widerrufsbelehrung“) wird hiervon nicht berührt. Im Übrigen ist in diesem Fall auch Gartenhäuser24 berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei werden eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstattet.

(6) Wenn Änderungen an der ursprünglichen Bestellung vorgenommen kann dies zu einer Verzögerung der Lieferung führen. Solange nicht anderst vereinbart beginnt die in 4.1 beschriebene Lieferzeit von vorne.

(7) Bitte beachten Sie, dass örtliche Feiertage die Lieferzeit beeinflussen können. Besonders im Zeitraum 20.-31. Dezember ist eine Verzögerung durch einen erhöhten Transportbedarf möglich. Dies liegt außerhalb unserer Kontrolle.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von Gartenhäuser24.

§ 6 Preise und Versandkosten

(1) Alle Preise, die auf der Website von Gartenhäuser24 angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Gartenhäuser24 ist berechtigt, seine Preise für zukünftige Bestellungen jederzeit anzupassen.

(2) Die bestätigten Bestellungen werden automatisch in die Produktionsreihe gestellt. Der Kunde kann innerhalb der ersten 3 Wochen nach der Bestellung den Produktionsstart verschieben, wenn er das Produkt erst zu einem späteren Zeitpunkt geliefert haben möchte. Allerdings gilt der bestätigte Preis nur für die ersten 3 Wochen, d.h. nach diesem Zeitraum können sich Konditionen ändern wodurch eine Differenz zwischen dem alten Bestellpreis und dem aktuellen Preis entstehen kann. Entscheidet sich der Kunde den Produktionsstart zu verschieben, so muss er dann auch diese mögliche Differenz bezahlen.  

Geschieht keine Intervention des Kunden innerhalb der ersten 3 Wochen, so beginnt der Produktionsstart und das Produkt wird in der regulären Zeit geliefert. Der Kunde kann dann entweder das Produkt selbst privat einlagern oder unseren Einlagerungsservice in Anspruch nehmen. Der Einlagerungsservice für den 1. Monat nach der Lieferung ist kostenlos, danach beträgt der Preis pro Monat 3% des Bestellpreises.

Die Abrechnungen für unseren Einlagerungsservice erfolgen auf monatlicher Basis. Der Betrag für die Lagerungsgebühren ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Bei einer Zahlungsverweigerung vom Käufer hat der Verkäufer das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Falls es sich um einen Auftrag handelt, wo eine Maßanfertigung bestellt worden ist, kann der Verkäufer bis zu 30 % der Anzahlung einbehalten. Die maximale Dauer von unserem Einlagerungsservice beträgt 6 Monate. Falls der Kunde innerhalb von 6 Monaten die Ware nicht annimmt, obwohl Einlagerungskosten bezahlt worden sind, hat Gartenhäuser24.de GmbH (Verkäufer) das Recht vom Kaufvertrag einseitig zurückzutreten (falls es sich um einen Auftrag handeln, wo eine Maßanfertigung bestellt worden ist, hat der Verkäufer das Recht bis zu 30 % der Anzahlung zu behalten).

(3) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben. Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert Gartenäuser24 an den Kunden auf dem deutschen Festland versandkostenfrei.

(4) Der Versand der Ware erfolgt per Spedition, bei Paketware per Post. Das Versandrisiko trägt Gartenhäuser24, wenn der Kunde Verbraucher ist.

(5) Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

§ 7 Zahlungsmodalitäten

(1) Der Kunde kann die Zahlung per Kreditkarte, Sofortüberweisung, Nachnahme oder auf Rechnung vornehmen. Die Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung sind nach erfolgreicher Bonitätsprüfung und nur bis zu einem Warenbestellwert von € 5.000,00 möglich.

(2) Der Kunde kann die in seinem Benutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.

(3) Unmittelbar mit Vertragsschluss ist der vereinbarte Kaufpreis fällig. Bei den Zahlungsarten Nachnahme und Rechnungskauf ist eine Anzahlung des Kaufpreises in Höhe von 20% des Warenwertes (30% für maßgeschneiderte Projekte) bei Vertragsschluss fällig, bei der Zahlungsart Nachnahme ist der Restkaufpreis bei Übergabe der Ware, bei der Zahlungsart Rechnungskauf innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Ware, bei Zahlungsarten Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Giropay 5 Tage vor Lieferung fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so befindet sich der Kunde bereits durch Überschreitung dieser Frist in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten, sofern er Unternehmer ist, in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

(4) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

§ 8 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Installationsdienst

(1)  Definitionen

1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen – Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Installationsdienste, zusammen mit allen ihren Anhängen und allen Änderungen und Ergänzungen an diesen Dokumenten, die von den Parteien schriftlich vereinbart wurden.
1.2. Kunde - der Empfänger dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail (juristische Person oder Person).
1.3. Auftragnehmer - [Pineca LTD], Registernummer: [.], Adresse [.].
1.4. Arbeiten - alle Materialien und Installationsdienste werden vom Auftragnehmer gemäß dem online oder per E-Mail bereitgestellten Installationsauftrag bereitgestellt. 
1.5. Installationsauftrag - umfassende Liste der Materialien, Geräte und/oder Installationsdienste, einschließlich der Preise, die als Arbeiten angesehen werden.
1.6. Preis - der Gesamtbetrag, der vom Kunden für die Arbeiten zu zahlen ist, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer und aller anderen Steuern oder Gebühren, die in dem Land anfallen, in dem die Arbeiten durchgeführt werden. 
1.7. Fertigstellungsdatum - Datum oder Frist, in der die Arbeiten gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen praktisch abgeschlossen und gegebenenfalls gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erweitert und vom Kunden übernommen werden.
1.8. Startdatum - voraussichtliches Startdatum der Arbeiten.
1.9. Produkt - das vom Kunden im Online-Shop des Auftragnehmers bestellte Produkt, für dessen Installation die Arbeiten gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt werden. 
1.10. Standort - der Ort, an dem die Arbeiten durchgeführt werden, einschließlich angrenzender Bereiche, die für das Entladen, die Lagerung und den internen Transport von Produkten, Materialien und Ausrüstung erforderlich sind.
1.11. Team - das Personal des Auftragnehmers, der die Arbeiten am Standort durchführen wird.

(2)  Anwendbarkeit

2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten in Kraft, wenn der Kunde sie per E-Mail als Antwort auf die E-Mail, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält, bestätigt und damit seine uneingeschränkte Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt.

(3) Umfang der Arbeiten und allgemeine Verpflichtungen des Auftragnehmers

3.1. Arbeiten haben den im Installationsauftrag enthaltenen Umfang. Der Auftragnehmer führt die Arbeiten gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb der in Abschnitt 5 genannten Fristen aus (die gegebenenfalls gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlängert werden) und erfüllt andere in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Verpflichtungen.
3.2. Eventuell vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen müssen formal über eine gesonderte Online-Bestellung oder E-Mail angefragt werden.

(4) Zahlungsbedingungen

4.1. Die Zahlungsmethode für den Preis, der zu zahlende Betrag und die Zahlungsfrist für jeden Betrag lauten wie folgt:
 4.1.1. Um eine termingerechte Ausführung des Projekts zu gewährleisten, muss eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Preises geleistet werden. 
 4.1.2. Für Montageleistungen bis zu 7.000 € wird üblicherweise eine Anzahlung von 20% geleistet, gefolgt von der Zahlung von 80% vor dem Eintreffen des Montageteams.
 4.1.3. Bei Montageleistungen im Bereich von 7.001 € bis 10.000 € wird ebenfalls eine Anzahlung von 20% verlangt. Zusätzlich werden 60% zu Beginn der Arbeiten entrichtet, gefolgt von den verbleibenden 20% zahlbar 1-2 Tage vor Abschluss der Arbeiten.
 4.1.4. Für Montageleistungen von 10.001 € und mehr erfolgt die Abrechnung ähnlich. Es wird eine Anzahlung von 20% erwartet, gefolgt von 50% zu Beginn der Arbeiten und weiteren 20% nach Fertigstellung der Dachsparren. Die restlichen 10% werden 1-2 Tage vor Abschluss des Auftrags fällig. Diese Staffelungen gewährleisten eine transparente und geregelte Abwicklung der Zahlungen entsprechend dem Umfang der Montageleistungen.

4.2. Anzahlungen und/oder Restbeträge können per Banküberweisung oder Kreditkartenzahlung beglichen werden.
4.3. Der Auftragnehmer darf mit den Arbeiten nicht beginnen, wenn die Anzahlung nicht fällig oder nicht vollständig bezahlt wird.
4.4. Wenn der Restbetrag nicht gemäß den Bestimmungen der Unterabschnitte 4.1.2–4.1.4 beglichen wurde, hat das Team das Recht, alle Arbeiten auszusetzen und die Baustelle zu räumen, bis der Restbetrag vollständig beglichen ist.
4.5. Bei Anwendung von Ziffer 4.4 hat der Kunde dem Auftragnehmer mindestens 1.400 € Schadensersatz für die Rückkehr des Teams zur Baustelle und die Wiederaufnahme der Arbeiten zu zahlen.

(5)  Startdatum, Enddatum, Verlängerungszeit 

5.1. Der Starttermin wird vom Vertriebsleiter des Auftragnehmers anhand der folgenden Richtlinien festgelegt:
 5.1.1. Sofern vom Auftragnehmer nicht anders angegeben, wird das Startdatum voraussichtlich innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen nach Produktlieferung liegen. Aufgrund der möglichen Arbeitsbelastung des Auftragnehmers behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, das Startdatum einseitig um bis zu 25 (fünfundzwanzig) Kalendertage nach Lieferung der Produkte zu verlängern. Die oben genannten Gültigkeitsdaten gelten nicht für den 1. bis 31. August und den 15. Dezember bis 15. Januar (Feiertagszeitraum). 

 5.1.2. Wenn der Kunde verpflichtet ist, das Fundament am Produktstandort zu legen (zu installieren), wird der voraussichtliche Starttermin innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen eintreten, nachdem der Kunde dem Auftragnehmer Fotos des Standorts, des Fundaments und des Produktstandorts übermittelt hat. Aufgrund der möglichen Arbeitsbelastung des Auftragnehmers behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, das Startdatum einseitig um bis zu 25 (fünfundzwanzig) Kalendertage zu verlängern.
5.2. Der Kunde sollten 2 Tage im Voraus per E-Mail vom Vertriebsleiter des Auftragnehmers über das genaue Startdatum informiert werden.
5.3. Für den Fall, dass der Kunde sich weigert, das Team am Standort zu akzeptieren oder der Standort für die durchzuführenden Arbeiten nicht vorbereitet ist (Ziffer 5.1.2, 6.1), darf der nächste angebotene Starttermin nicht früher als 15 (fünfzehn) Arbeitstage ab dem ersten Werktag liegen.
5.4. Das Fertigstellungsdatum wird vom Auftragnehmer auf Anfrage des Kunden gesondert festgelegt. Allerdings handelt es sich bei den Fertigstellungsterminen um ungefähre Angaben und der endgültige Fertigstellungstermin wird allein vom Auftragnehmer schriftlich oder mündlich festgelegt. Unabhängig davon sollte das Team den Arbeitsprozess auf die effizienteste Weise abwickeln. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf eine angemessene Fristverlängerung für die Fertigstellung des Projekts, sofern:
 5.4.1. Unvorhergesehene Umstände im Zusammenhang mit dem Bau;
 5.4.2 Der Kunde kommt seinen Verpflichtungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtzeitig und korrekt nach, unabhängig vom Grund des Versäumnisses.
 5.4.3 die Handlungen oder Unterlassungen einer anderen Person des Kunden;
 5.4.4. alle physischen Bedingungen oder Hindernisse, auf die der Auftragnehmer vor Ort stößt;
 5.4.5. etwaige Änderungen an den vom Kunden bestellten Arbeiten;
 5.4.6. Nutzung von Aussetzungsrechten durch den Auftragnehmer;
 5.4.7. alle Umstände, die höhere Gewalt darstellen.
5.5. Um das Recht auf Fristverlängerung wahrzunehmen, wird der Auftragnehmer den Kunden über die Fristverlängerung informieren. In der Mitteilung sind die Gründe für die Verlängerung und, soweit möglich, die Dauer der Verlängerung anzugeben.

(6)   Arbeiten am Standort
6.1. Dem Kunden wird vom Auftragnehmer vorab mitgeteilt, dass ihm auf Wunsch des Auftragnehmers Zugang zum Standort gewährt werden soll, damit er die Arbeiten ausführen kann.
6.2. Der Kunde muss sicherstellen, dass dem Team bei der Durchführung von „Arbeiten am Standort“ keine Hindernisse entgegenstehen.  Kunden sind verpflichtet, Folgendes zu versichern:
 6.2.1. der Kunde hat alle wesentlichen Bestandteile des Produkts erhalten, einschließlich der gesamten Verpackung von Haupt- und Nebenkonstruktionen und Zubehör; 
 6.2.2. das Produkt ist frei von optischen Mängeln und anderen Unregelmäßigkeiten;
 6.2.3. der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die Bodenart vor Ort mindestens 48 Stunden vor Beginn schriftlich (per E-Mail) mitzuteilen;
 6.2.4. Der Abstand zwischen dem eigentlichen Projektstandort und der Produktstandorttafel sollte 20 Meter nicht überschreiten und auf gleicher Höhe gehalten werden;
 6.2.5. Der Durchgang von der Produktplatte zum eigentlichen Projektstandort ist ungehindert und weist keine physischen Hindernisse auf, so dass ausreichend Platz für geschäftliche Aktivitäten gewährleistet ist (mindestens 1 Meter, gemessen vom entferntesten Punkt der Struktur);
 6.2.6. Wenn das Produkt auf einem Betonsockel installiert wird, muss der Betonsockel im Voraus vom Kunden gelegt werden, außer beide Parteien vereinbaren , dass der Auftragnehmer den Betonsockel legt. Das Betonfundament muss den technischen Anforderungen des Produkts (Abmessungen usw.) entsprechen und den Bestimmungen des nationalen Baugesetzes entsprechen;
 6.2.7. Wenn das Produkt auf einer verstellbaren PVC-Basis* (unter Verwendung einer Holzrahmenbasis) installiert werden muss, muss der Kunde die vom Auftragnehmer angegebene Anzahl an Betonplatten (Abmessungen nicht weniger als 400 mm x 400 mm) bereitstellen.
*Unsere Erfahrung zeigt, dass sich die Installation des Produkts auf einer verstellbaren PVC-Unterlage in 98 % der Fälle hinsichtlich der strukturellen Stabilität als geeignete Lösung erweist. Für Kunden ist es jedoch ratsam, eine Bodenanalyse durchzuführen, um festzustellen, ob die anpassbare PVC-Basislösung für die zugrunde liegenden Bodenbedingungen geeignet ist. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die damit verbundenen Risiken
 6.2.8. Das Produkt ist frei von optischen Mängeln und anderen Unregelmäßigkeiten; 
 6.2.9. WC-Zugang muss gewährleistet sein;
 6.2.10. Die Produktverpackung sollte sicher, unbeschädigt und wasserfrei aufbewahrt werden;
 6.2.11. Alle Genehmigungen zur Durchführung von Arbeiten vor Ort (falls erforderlich) werden vom Kunden erteilt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Baugenehmigungen zur Herstellung von Produkten vor Ort;
 6.2.12. Bei der Installation des Produkts über 4 Metern sollten Kunden Gerüstkonstruktionen bereitstellen;
 6.2.13. andere Umstände, einschließlich solcher im Zusammenhang mit der Sicherheit, können die Komplexität des Arbeitsprozesses beeinträchtigen und möglicherweise zusätzliche Zeit erfordern.
 6.2.14. Die Pakete sollen auch nicht aufeinander gestapelt werden. 
6.3. Treten in Ziffer 6.2 genannte Hindernisse auf, hat der Kunde den Auftragnehmer vorab zu benachrichtigen und ihm etwaige durch die Überwindung dieser Hindernisse entstehende Mehrkosten zu ersetzen. Diese Gebühren basieren auf der tatsächlichen zusätzlichen Zeit, die zur Beseitigung des Hindernisses erforderlich ist. In diesen Fällen werden die Kosten mit 1000 Euro pro Werktag berechnet.
6.4. Kann das Team aufgrund nicht bekanntgegebener Hindernisse, die der Kunde zu vertreten hat, die Arbeiten nicht beginnen oder fortsetzen und lehnt der Kunde den Lösungsvorschlag des Vertriebsleiters oder des Teams ab, so hat der Kunde einen Mehraufwand von 1.400 € mindestens zu tragen, damit der Auftragnehmer zur Baustelle zurückkehren und die Arbeiten wieder aufnehmen kann.
6.5. Wenn vorherrschende bauliche Bedingungen, wie z. B. Unwetter, Behandlungs- und/oder Malerarbeiten unterbinden und einen erneuten Besuch eines Teams erfordern, um die Arbeiten vollständig abzuschließen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, solche weiteren Behandlungs- und/oder Malerarbeiten einseitig abzusagen und eine Vergütung für diese Arbeit zu zahlen.
6.6. Wenn das Team nicht vor Ort ist (außerhalb der Geschäftszeiten oder an Werktagen), ist der Kunde für den Schutz aller vor Ort zurückgelassenen Gegenstände, Geräte und Arbeiten sowie für etwaige zufällige Schäden oder Verluste verantwortlich. Diese Verantwortung des Kunden bleibt bestehen, bis die Arbeiten gemäß Ziffer 7 als übernommen gelten.
6.7. Im Falle von Angelegenheiten gemäß Abschnitt 6.2.1 und/oder 6.2.2. muss der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden vor dem Startdatum benachrichtigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so haftet der Kunde für die dadurch entstehenden Mehrkosten des Auftragnehmers.
6.8. Der Preis gilt, wenn im Installationsauftrag die Installation von Holzfundamenten auf Metallpfählen vereinbart wurde und der Boden am Standort weich ist. Wenn der Boden am Standort hart ist (Stein, Kies oder ähnliches), sollten sich die Parteien im Voraus auf eine Erhöhung des Preises für die Arbeiten einigen. In diesem Fall sollte der neue Preis im Einzelfall ausgehandelt werden. 
6.9. Wenn der Kunde vom Auftragnehmer verlangt, mit der Arbeitslösung fortzufahren, die nicht den Empfehlungen des Auftragnehmers entspricht, wird der Auftragnehmer die Arbeiten einstellen, bis der Kunde bestätigt, dass er die Risiken und Folgen einer Aufhebung der Garantie akzeptiert. Diese Bestätigung muss dem Kunden per E-Mail zugesandt werden.
6.10. Wenn der Kunde dem Auftragnehmer nicht innerhalb 1 (einer) Stunde nach Bekanntgabe des Risikos eine Bestätigung zu Abschnitt 6.9 vorlegt, verlässt das Team den Standort. Der Kunde muss dem Auftragnehmer mindestens 1.400 € Schadensersatz für die Rückkehr des Teams den Standort und die Wiederaufnahme der Arbeiten zu zahlen.

(7)  Abschluss der Arbeiten und Übernahme des Projekts

7.1. Der Auftragnehmer muss alle Arbeiten innerhalb des vom Auftragnehmer angegebenen Fertigstellungstermins abschließen (Ziffer 5.4). 
7.2. Innerhalb des letzten Tages des Fertigstellungsdatums prüfen die Parteien gemeinsam die Arbeiten, um festzustellen, ob sie fertiggestellt und zur Übernahme bereit sind. Es liegt im alleinigen Risiko und in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die Inspektionen am letzten Tag des Fertigstellungstermins vor Ort durchgeführt werden. Der Kunde hat den Auftragnehmer vor der Übernahme der Arbeiten über alle Arbeiten oder Mängel zu informieren, die nach Ansicht des Kunden ausgeführt oder behoben werden müssen. Die Meldung etwaiger Arbeiten oder Mängel erfolgt per E-Mail.
7.3. Wenn der Kunde keine Reklamation hinsichtlich der Qualität oder Mängeln der Arbeiten vorbringt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Arbeiten am Tag nach dem endgültigen Fertigstellungstermin übernimmt. Geht bis zum endgültigen Fertigstellungstermin keine Reklamation des Kunden wegen der Arbeiten oder wegen Mängel an diesen ein, gilt die Übernahme der Arbeiten als vom Kunden bestätigt.
7.4. Verweigert der Kunde die Übernahme der Arbeiten und macht er unbegründete Mängel an den Arbeiten geltend, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Arbeiten einseitig an den Kunden zu übergeben und dies per E-Mail zu dokumentieren. Die einseitige Übergabe des Projekts hat die gleiche Rechtswirkung wie die normale Übernahme gemäß Artikel 7.2 und 7.3, bis durch das in Artikel 17.1 beschriebene Streitbeilegungsverfahren etwas anderes festgestellt wird.
7.5. Kann die Übernahme aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, gelten die Arbeiten spätestens 3 (drei) Tage nach dem Datum der Abnahme (Ziffer 7.2) als übernommen, sofern keine Reklamation des Kunden vorliegt.
7.6. Die Übernahme des Projekts hat folgende Konsequenzen:
 7.6.1. eine weitergehende Haftung des Vertragspartners für etwaige Mehrkosten besteht nicht;
 7.6.2. ungeachtet Ziffer 6.6 geht das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Arbeiten auf den Kunden über;
 7.6.3. Der Auftragnehmer ist nicht mehr verpflichtet, Ansprüche des Kunden in Bezug auf die ausgeführten Arbeiten anzuerkennen, die zum Zeitpunkt der Übernahme nicht festgestellt wurden (mit Ausnahme von Mängeln an den Arbeiten, die während der Gewährleistungsfrist aufgetreten sind). 
7.7. Nach Abschluss der Montage bleiben Verpackungsmaterial (Plastikfolie), Holzreste, sowie die Palleten auf der Baustelle. Diese sind vom Kunden zu entsorgen. Grobe Säuberung des Innenraums und Baustelle ist in die Montagepreis inbegriffen.

(8)  Verantwortungen

8.1. Der Auftragnehmer ist zur fachgerechten und kooperativen Ausführung der Arbeiten verpflichtet.
8.2. Der Kunde versteht und erkennt an, dass der Auftragnehmer das Recht hat, Geldforderungen oder Forderungen, die sich aus Verzögerungen (einschließlich Gewinnverlusten, Kosten, Verlusten oder anderen Schäden des Kunden) bei der Ankunft des Teams zur Aufnahme der Arbeiten und/oder aufgrund von Verzögerungen beim Fertigstellungstermin ergeben, nicht zu akzeptieren.
8.3. Das Team des Auftragnehmers übernimmt keine Haftung für Verletzungen Dritter, die ohne Zustimmung des Auftragnehmers den Standort betreten.  Die Nichteinhaltung dieser Bedingung kann dazu führen, dass der Auftragnehmer beschließt, die Arbeiten einzustellen.
8.4. Der Auftragnehmer haftet für Schäden am nicht projektbezogenen Eigentum des Kunden, wenn durch Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ein Schaden entsteht.
8.5. Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den sonstigen Vertragsbedingungen.

(9) Garantie

9.1. Um die strukturelle Stabilität der vom Auftragnehmer eingebauten Produkte (Gebäude) zu gewährleisten, gilt eine Garantie von 5 Jahren. Eine Garantie zur strukturellen Stabilität bedeutet, dass das Produkt (die Konstruktion) stark und solide bleibt.
9.2. Garantiebedingungen und Bedingungen für Arbeiten, die von den nationalen Baugesetzen abgedeckt werden.
9.3. Die Haftung des Auftragnehmers erstreckt sich nur auf Mängel, die innerhalb der im Vertrag festgelegten Garantiefrist, beginnend mit dem Datum der Übernahme der Arbeit, auftreten.
9.4. Mängel während des Garantiezeitraums sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Auftreten des Mangels, spätestens jedoch 14 Tage nach Ablauf der Mängelhaftungsfrist anzuzeigen. Die Meldung muss beschreiben, wie sich der Mangel manifestiert. Der Kunde muss alle vom Auftragnehmer zur Begründung des Anspruchs angeforderten Fotos bereitstellen.
9.5. Der Kunde hat den Auftragnehmer unverzüglich über etwaige Mängel zu informieren, die zu Schäden am Bauwerk, insbesondere an der strukturellen Stabilität der Baumaterialien (Ziffer 9.2), führen können. Unterlässt der Kunde dies, haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die bei rechtzeitiger Mitteilung hätten vermieden werden können.
9.6. Versäumt es der Kunde, Mängel in der in Artikel 9.4 genannten Art und Weise und innerhalb der in Artikel 9.4 genannten Frist zu melden, verliert der Kunde sein Recht auf Mängelbeseitigung.
9.7. Der Garantiezeitraum für technische Reparaturteile kann nicht verlängert werden.
9.8. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die auf Umstände zurückzuführen sind, die nach der Übernahme eintreten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
 9.8.1. die Betriebsbedingungen entsprechen nicht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 9.8.2. Fehlbedienung oder mangelhafte Wartung durch den Kunden oder Dritte;
 9.8.3. ungeeignete Lagerung durch Kunden oder Dritte;
 9.8.4. Fehlerbehebungen durch Kunden oder Dritte;
 9.8.5. vom Kunden oder Dritten ohne Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommene Änderungen;
 9.8.6. normale Abnutzung;
 9.8.7. Ereignis, das in Ziffer 6.9 beschrieben wird;
 9.8.8. sonstige Umstände oder Handlungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
9.9. Damit die in Abschnitt 9.1 genannte Garantie gültig ist, muss der Kunde alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um das Produkt ordnungsgemäß zu warten, einschließlich des Schutzes vor äußeren Einflüssen (regelmäßige Imprägnierung, ordnungsgemäße Belüftung usw.). Unterlässt der Kunde die vorstehenden Maßnahmen, gelten Ziffer 9.9.1 und 9.9.2.
9.10. Die Haftung des Auftragnehmers erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Fehler oder Auslassungen in den vom Kunden gelieferten oder ausgeführten Dokumenten, Materialien oder Arbeiten zurückzuführen sind.
9.11. Sofern der Kunde einen Mangel (Ziffer 9.4) meldet, aber kein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vorliegt, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz der ihm im Zusammenhang mit der Anzeige entstandenen Kosten. Der Mindestschadenersatz für den Auftragnehmer beträgt 1.400 €, damit das Team zur Inspektion vor Ort eintrifft. 

(10) Geheimhaltung

10.1. Keine der Parteien darf ohne Zustimmung der anderen Partei technische oder geschäftliche Informationen der anderen Partei verwenden oder an Dritte weitergeben, von denen die andere Partei sagt, dass sie vertraulich sind oder einen ausdrücklich vertraulichen Charakter haben, es sei denn, diese Informationen werden durch eine andere Partei öffentlich ohne Verschulden der empfangenden Partei zugänglich gemacht.
10.2. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt jedoch nicht für die Nutzungen oder Offenlegungen, die für den Empfänger erforderlich ist, um seinen Verpflichtungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzukommen oder die Arbeiten auszuführen oder zu warten.
10.3. Wenn eine Partei gegen Artikel 10.1 verstößt, muss sie der anderen Partei den durch den Verstoß verursachten Schaden ersetzen.

(11)  Höhere Gewalt
11.1. Als höhere Gewalt gelten folgende Umstände, wenn sie die Ausführung der Arbeiten behindern oder diese unzumutbar machen: Arbeitskämpfe und andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, wie z. B. Brände, Erdbeben, Erdrutsche, Stürme, Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen, Kriege, Bürgerkriege, Aufstände, Revolutionen, Unruhen, militärische oder usurpierte Macht, Aufstände, Bürgerkriege oder Unruhen, die das Land betreffen, in dem sich der Standort befindet, oder Länder, in die Lieferungen verschifft werden müssen, Beschlagnahmungen, Beschlagnahmungen, Währungs- und Handelsbeschränkungen, Unruhen und Unruhen, Transport Engpässe, allgemeine Materialknappheit, Einschränkungen bei der Nutzung von Elektrizität und durch diese Situation verursachte Mängel oder Verzögerungen bei der Vergabe von Unteraufträgen.
11.2. Die Partei, die höhere Gewalt geltend machen möchte, muss die andere Partei spätestens 14 Tage nach dem Auftreten benachrichtigen. Versäumt es die Partei, innerhalb dieser Frist eine Mitteilung zu machen, ist sie nicht berechtigt, innerhalb der Frist vor der Mitteilung einen Antrag auf höhere Gewalt zu stellen.
11.3. Wenn die höhere Gewalt 180 Tage andauert oder sich aus den Umständen ergibt, dass die höhere Gewalt 180 Tage andauern wird, kann jede Partei den Vertrag durch Mitteilung an die andere Partei kündigen.

(12)  Haftungsbeschränkung
12.1. Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei für direkte oder indirekte Verluste oder Schäden, sei es in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder auf andere Weise, wie z. B., ohne Einschränkung, entgangenen Gewinn, Nutzungs- oder Produktionsausfall, Verlust von Daten und Vertragsverlust. Haftung oder Verpflichtung zur Entschädigung einer anderen Partei. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(13) Sprache
13.1. Die Sprache, in der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verfasst sind, wird als maßgebliche Sprache bezeichnet. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen alle Diskussionen, Verhandlungen, Mitteilungen und Verfahren zwischen den Parteien und alle von einer Partei gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitgestellten Dokumente in der Sprache des Schiedsspruchs. 

(14) Streitigkeiten, geltendes Recht

14.1. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Arbeiten ergeben, werden von den Gerichten am Standort des Auftragnehmers endgültig entschieden. 
14.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht des Landes oder der Gerichtsbarkeit, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat.

Anlagen:
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
Anlage 2: Abnahmeprotokoll

§1 Anlage 1 – Leistungsbeschreibung

In dem Montagepreis inkludiert sind folgende Leistungen: 
-    An – und Abfahrt 
-    Tragen des Bausatzes und notwendiger Werkzeuge bis max. 15 Meter vor das Fundament 
-    Bereitstellung der Baustelle, Absperrung mit Stopleiste falls nötig (Bereitstellung und Montage eines Gerüstes ist nicht inkludiert)
-    Prüfung und Sortierung der Bauteile anhand der Montageanleitung
-    Prüfung des Fundaments auf Ordnungsmäßigkeit
-    Verlegung der Feuchtigkeitssperre auf das gesamte Fundament (z.B Katja Bahn, Fortex Folie)
-    Verankerung der Unterkonstruktionshölzer auf dem Fundament (wenn zum Bausatz dazu gehörend)
-    Montage des Rohbaus (Wände, Zwischendecke wenn doppelgeschoßig, Dachgiebel, Dachsparren)
-    Isolierung der Wände
-    Verlegung der Dachbretter
-    Montage der Hozbalken für die Isolierung des Daches
-    Isolierung des Daches
-    Einbau von Fenstern, Außentüren und Dachfenstern
-    Innentüren
-    Montage der Verkleidungsteile (Fußleisten, Blenden, Windbretter, Stirnbretter)
-    Grobe Säuberung des Innenraums (Entsorgung des Verpackungsmaterials (Plastikfolie), Holzreste, sowie die Palleten sind nicht inbegriffen)

 

Abnahmeprotokoll

Bauvorhaben: ..................................................................................Abnahmeprotokoll vom: ……………………………..    Aussteller: Gartenhäuser 24.de GmbH
Auftraggeber: ..............................................................                        Auftragnehmer: Gartenhäuser 24.de GmbH

Teilnehmer: 
Gartenhäuser 24.de GmbH 
...........................................
Teilabnahmen: 
1. Teilabnahme nach Fertigstellung des Rohbaus 
□ Die Abnahme erfolgt einwandfrei ohne Mängel
□ Die Abnahme erfolgt mit nachstehend aufgeführten Mängeln:
 ………………………………………………………………………………………………………………….
 ………………………………………………………………………………………………………………….
 ………………………………………………………………………………………………………………….
□ Die Abnahme wird verweigert mit folgender Begründung:
 ………………………………………………………………………………………………………………….
 ………………………………………………………………………………………………………………….
 ………………………………………………………………………………………………………………….
□ Neuer Abnahmetermin am …………………………………..
(Kosten zu Lasten des Auftragnehmers)

2. Teilabnahme nach Dacheindeckung und Fenstereinbau 
□ Die Abnahme erfolgt einwandfrei ohne Mängel
□ Die Abnahme erfolgt mit nachstehend aufgeführten Mängeln:
 ………………………………………………………………………………………………………………….
 ………………………………………………………………………………………………………………….
 ………………………………………………………………………………………………………………….
□ Die Abnahme wird verweigert mit folgender Begründung:
 ………………………………………………………………………………………………………………….
 ………………………………………………………………………………………………………………….
 ………………………………………………………………………………………………………………….
□ Neuer Abnahmetermin am …………………………………..
(Kosten zu Lasten des Auftragnehmers)

Endabnahme nach Fertigstellung der Feinarbeiten: 
□ Die Abnahme erfolgt einwandfrei ohne Mängel
□ Die Abnahme erfolgt mit nachstehend aufgeführten Mängeln:
 ………………………………………………………………………………………………………………….
 ………………………………………………………………………………………………………………….
 ………………………………………………………………………………………………………………….
□ Die Abnahme wird verweigert mit folgender Begründung:
 ………………………………………………………………………………………………………………….
 ………………………………………………………………………………………………………………….
 ………………………………………………………………………………………………………………….
□ Neuer Abnahmetermin am …………………………………..
(Kosten zu Lasten des Auftragnehmers)


Für den Auftraggeber                                                                            Für den Auftragnehmer
Ort: ………………………………………                                                            Ort: ………………………………………
Datum: ……………….……………………..                                                      Datum: ……………….……………………..
Unterschrift: ………………………………………                                             Unterschrift: ……………………………………


Um diese Bestellung gültig zu machen, akzeptieren Sie bitte die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, indem Sie auf diese E-Mail mit "Ich bestätige und akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen" antworten. 

Um die Installation Ihres Gebäudes so effizient und kostengünstig wie möglich zu gestalten, stellen Sie bitte sicher, dass:
- Sie uns ein Bild des Fundaments/Aufstellungsortes schicken;
- die Paletten nicht auf dem Fundament/Aufstellungsort abgeladen und nicht aufeinander gestapelt werden. 
- Überprüfen Sie, ob alle Komponenten (alle Hauptproduktpaletten und Zubehör) Ihrer Bestellung geliefert werden;
- Es gibt mindestens 1 Meter Platz, damit die Bauarbeiter um das Installationsobjekt (das Gebäude) herum arbeiten können;
- Es gibt keine Hindernisse, die den Installationsprozess erschweren oder verlängern könnten.

Die Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen kann zu Verzögerungen bei der Montage und zu einer Erhöhung des Montagepreises führen.

____________________________
[Ort, Datum]
____________________________
(Unterschrift Auftraggeber)
_____________________________
(Unterschrift Auftragnehmer)
 

§ 9 Kontrolle und Reklamation

Der Kunde muss die Güter unmittelbar nach der Lieferung kontrollieren. Eventuelle Mängel oder fehlende Teile müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung Gartenhäuser24 mitgeteilt werden. In einem solchen Fall würde Gartenhäuser24 die Teile reparieren, nachliefern oder nach Absprache mit dem Kunden eine anderweitige Erstattung vornehmen. Reklamationen schieben die Zahlungsverpflichtung nicht auf und verleihen dem Kunden kein Recht auf Erstattung von Folgeschäden. 

§ 10 Sachmängelgewährleistung, Garantie

(1) Gartenhäuser24 haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.

(2) Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, vgl. § 9.

(3) Falls der Kunde nicht explizit vorgibt, in welche Richtung sich die Fenster und Außentüren öffnen lassen sollen, behält Gartenhäuser24 sich vor, selbst zu entscheiden.

Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar. In Abhängigkeit der Temperatur sind Änderungen der Abmessungen von bis zu 5% möglich.

§ 11 Garantie

Neben der gesetzlichen Gewährleistung bieten wir Ihnen Herstellergarantien. Gartenhäuser24 garantiert ihren Kunden, dass ihre Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Natürliche Verformungen etc. sind davon ausgeschloßen. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Diese Garantie gilt für eine Frist von 5 Jahren ab Kaufdatum für Privatkunden bei Gartenhäusern bis 20 m², bei Gartenhäusern größer als 20 m² für eine Frist von 10 Jahren, für unsere Türen und Fenster 2 Jahre und für unsere elektronischen Zubehörteile 1 Jahr. Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen. Die Rechte aus dieser Garantie kann der Kunde durch schriftliche Fehleranzeige innerhalb der Garantielaufzeit gegenüber Gartenhäuser24 geltend machen. Voraussetzung ist überdies, dass der Kunde den Fehler innerhalb von sechs Monaten, nachdem er ihn erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen, anzeigt. Die Garantie kann erst nach Bezahlung der Ware in Anspruch genommen werden. Diese Garantie beginnt mit dem Erhalt der betreffenden Ware durch den Kunden.

Die Garantieleistung beschränkt sich auf den Ersatz des defekten Teils oder Artikels. Sie deckt nur den Austausch bzw. die Reparatur von defekten Teilen oder Materialien, die vom Käufer zurückgesandt werden („Bring-In-Service“).

Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist eine fachgerechte Installation und Wartung gemäß Betriebsanleitung und den anerkannten Regeln der Technik (z.B. durch einen Meisterbetrieb oder einen autorisierten Fachbetrieb) sowie die Einhaltung der Bedienungsanleitungen und die Verwendung der Produkte gemäß den technischen Anleitungen und Pflegeanweisungen von Gartenhäuser24. Die auf Palette(n) angelieferte Ware muss trocken bzw. unter einem Dach gelagert werden und der Aufbau spätestens 6 Monate nach Lieferung erfolgt sein. Da Holz ein Naturmaterial ist, kann es sein, dass sich Risse oder Kratzspuren bilden. In diesem Fall folgt keine Garantieleistung, es sei denn, die Konstruktion wird dadurch in Mitleidenschaft gezogen.

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  • -  der Ersatz von Verbrauchsmaterialien

  • -  die nicht ordnungsgemäße oder unsachgemäße Verwendung der Waren

  • -  Störungen in Verbindung mit Zubehör (Netzzuleitung)

  • -  Mängel und deren Folgen, die auf einen unsachgemäßen und zweckfremden Gebrauch der Ware zurückzuführen

  • -  Durch äußere Einflüsse entstandene Beschädigungen, insbesondere Schäden durch Sturm, Stöße, Feuer,

  • -  Blitzschlag, Frost, Überschwemmungen, Naturkatastrophen

  • -  wenn etwaige Bedingungen für die Lagerung, die Montage, die Nutzung und die normale Instandhaltung nicht beachtet werden

  • -  Mängel, die auf mangelhaften Fundamenten beruhen

Wir liefern unbehandeltes Holz. Spätestens 2 Wochen nach der Montage muss das Holz behandelt, d.h. gestrichen werden. Bitte beachten Sie, dass die Holzfarbe eine deckende Beschichtung auftragen muss. Deckende Nassfilmdicke sollte mindestens 170-180 µm betragen.

Die Garantie kann leider nicht für Schimmelbildung geltend gemacht werden, wenn durch die Nutzung im Gebäude keine dauerhafte relative Luftfeuchte von 50% oder weniger gewährleistet ist.

Fehlende Luftzirkulation im Holzhaus kann Schimmel verursachen. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass eine gute Lüftung gewährleistet ist. Besonders isolierte Häuser müssen aufgrund der höheren Dichtheit der Wände gut belüftet werden. Sie sollten immer eine niedrige Luftfeuchtigkeit innen halten. Für diesen Zweck empfehlen wir die Installation von Frischluft-Wärmetauschern. Wichtig ist auch, dass Sie die Bohlen zu Beginn nicht im feuchten oder nassen Zustand streichen, dies schließt Feuchtigkeit im Holz ein!

Wir bieten Bitumendachschindeln, Trapezblech und Bitumenbahnen zur Auswahl als Dacheindeckungsmaterial an. Unsere Dächer sind bei einigen Modellen für maximale Schneelast bis 65 kg/m² ausgelegt, unter der Voraussetzung, dass die Dacheindeckung 20 kg/m² nicht überschreitet. Sollten Sie Ihre eigene Dacheindeckung verwenden, sind auf jeden Fall leichte Materialien, wie Blech, Trapezblech o. ä. zu verwenden. Wenn Sie in einer Bergregion wohnen oder Tondachziegel verlegen möchten, empfehlen wir unbedingt die notwendige Dachlast mit statischen Berechnungen zu prüfen. Andernfalls übernehmen wir keine Garantie für die Standfestigkeit des Daches.

Feuerwiderstandsklasse: Unsere Produkte aus Blockbohlen mit einer Wandstärke von mindestens 44 mm können nach Anpassung der Dachkonstruktion die Feuerwiderstandsklasse F30 erfüllen. Dafür müssen die Dachbretter mindestens 34 mm stark sein und die Dachsparren eine Breite und Höhe von mindestens 75 mm x 190 mm aufweisen.

§ 12 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Gartenhäuser24, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Gartenhäuser24 nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht, wenn es sich um Schadenersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Alle Haftungsansprüche gegen Gartenhäuser24, die nicht innerhalb 1 Jahres nach ihrer Entstehung bei Gartenhäuser24 eingereicht werden, verfallen durch Verjährung.

(5) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(6) Wir haften nicht für Betriebsschäden. Wir liefern die Produkte nur für den häuslichen und privaten Gebrauch. Wenn Sie die Produkte für kommerzielle, geschäftliche oder Wiederverkaufszwecke verwenden, haften wir Ihnen gegenüber nicht für entgangenen Gewinn, Geschäftsverluste, Geschäftsunterbrechungen oder den Verlust von Geschäftsmöglichkeiten.

§ 13 Widerrufsbelehrung

Bei einem zwischen Gartenhäuser24 und dem Kunden geschlossenen Vertrag über www.pineca.de über die Lieferung von Waren handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 c Absatz 1 BGB. Dem Käufer, der Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, steht nach dem Gesetz ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB (Verbraucherwiderruf bei Fernabsatzgeschäften) zu. Verbraucher nach § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Nähere Informationen zu seinem Widerrufsrecht als Verbraucher können der gesonderten Widerrufsbelehrung entnommen werden. Eine Widerrufsbelehrung in Textform wird dem Käufer per E-Mail übersendet. Zur Ausübung des Widerrufsrechts kann der Käufer das Widerruf-Formular verwenden.

Widerrufsrecht
Für die meisten online gekauften Produkte haben Sie das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung Ihre Meinung zu ändern und eine Rückerstattung zu erhalten. Sie haben 14 Tage nach dem Tag, an dem Sie
(oder jemand, den Sie benennen) die Produkte erhalten, Zeit, es sei denn:
Ihre Produkte werden über verschiedene Tage in mehrere Lieferungen aufgeteilt. In diesem Fall haben Sie bis zu 14
Tage nach dem Tag, an dem Sie (oder eine von Ihnen benannte Person) die letzte Lieferung erhalten, um Ihre Meinung über die Waren zu ändern. Ihre Produkte werden regelmäßig über einen festgelegten Zeitraum geliefert. In diesem Fall haben Sie bis 14 Tage nach dem Tag, an dem Sie (oder eine von Ihnen benannte Person) die erste Lieferung der Produkte erhalten.

Doch auch beim Widerrufsrecht gibt es Ausnahmen: Lieferkosten, digitale Inhalte oder Sonderanfertigungen sind vom Widerruf ausgeschlossen.

Wichtig – Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Entscheidung in folgenden Fällen nicht ändern können:

 § 13.1   bei allen Produkten, die maßgefertigt, individuell gestaltet oder personalisiert sind (um jeden Zweifel auszuschließen gehören dazu auch Produkte, die nach Ihren Spezifikationen angefertigt oder speziell für Sie als Einzelstück entworfen/hergestellt wurden und nicht weiterverkauft werden können).; oder
 § 13.2    alle Produkte, die nach ihrer Lieferung untrennbar mit anderen Artikeln verbunden werden.

Gartenhäuser24.de GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung außerordentlich zurückzutreten.

-  wenn höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

-  wenn es aufgrund einer starken Holzpreisveränderung auf dem Weltmarkt zu stark abweichenden Preisen kommt. Der Rohstoffpreis für Holz wird dann als stark abweichend bezeichnet, wenn er zwischen dem Datum der Bestellung und Beginn der Herstellung mehr als 15% steigt.
Als unvorsehbarer Umstand kommt bei der Holzpreisänderung die Anwendung des § 313 BGB in Betracht und somit kann eine Anpassung des Vertrags verlangt werden. Sollten sich die Vertragsparteien mit der Anpassung des Vertrages nicht einigen können, kann der Vertrag einseitig von jeder Partei storniert werden.

-  wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen,

-  wenn der Kunde im Reklamationsfall Leistungen verlangt, die über die gesetzliche Nachbesserungspflicht von Gartenhäuser24 hinausgehen,

-  wenn der Kunde im Reklamationsfall eigenständig Reparaturen vornimmt und hierfür eine Kostenerstattung verlangt, welche höher ist als die Kosten, welche Gartenhäuser24.de bei einer Nachbesserung entstanden wären,

-  wenn der Kunde gegen die AGB verstößt.

Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 
 

§ 14 Rückgabe

Produkte, die Sie zurückgeben möchten, müssen in gutem Zustand sein und in der Original Verpackung zurückgegeben werden. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Einzelteile ordnungsgemäß verpackt sind, um Beschädigungen oder den Verlust von Teilen während des Transports zu vermeiden.

Die Produktverpackung ist wasserdicht. Sobald das Produkt jedoch ausgepackt wurde, müssen alle Teile vor Regen und Wasser geschützt werden. Wenn diese Regel nicht gefolgt wird, kann das Produkt nicht zurückgenommen werden (falls die Bestellung storniert wird).

Gartenhäuser24.de GmbH akzeptiert keine Rücknahmen, wenn die Produkte durch die Anwendung von Chemikalien, Farben oder Änderungen betroffen sind, die nicht von den Garantiebestimmungen abgedeckt sind. Wenn die zurückgegebenen Waren von den Kunden in irgendeiner Weise beschädigt wurden, kann der Betrag der Erstattung reduziert werden.

Wenn Sie den Kaufvertrag stornieren und die Ware zurückgeben möchte, sind Sie selbst für die Rücksendung zuständig. Die Adresse für die Rücksendung lautet: Spedition Kuhnen, Zufahrtstraße 8, 02627 Weißenberg, wo die zurückgesendete Ware kontrolliert wird. Soll die Rücksendung mit der Spedition Kuhnen erfolgen, werden die Kosten in Höhe der zweifachen Zustellungskosten in Rechnung gestellt. Die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, ist nicht stornierbar.

Der Kunde hat die Möglichkeit innerhalb der ersten 8 Wochen die Bestellung kostenlos zu stornieren, falls noch keine kostenpflichtigen Leistungen erbracht sind.

Standardprodukte, die nicht als Lagerware gekennzeichnet sind und den Wert höher als 10 000 EUR haben, gewähren kein Recht, kostenlos zu stornieren, falls bei der Ausführung der Bestellung kostenpflichtige Leistungen bereits erbracht sind.

§ 15 Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, dieunter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. 

§ 16 Kontakt

Kunden können sich wie folgt an unseren Kundenservice wenden:

Unsere Kundenberater stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.

§ 17 Urheberrechte

Gartenhäuser24 ist Urheberrechtsinhaber, für alle auf der Webseite veröffentlichten Bilder, Filme und Texte. Eine Nutzung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Gartenhäuser24 nicht gestattet.

§ 18 Datenschutzhinweis

Gartenhäuser24 hebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten, insbesondere die Kontaktdaten der Kunden zur Abwicklung der Bestellung, so auch die E-Mailadresse, wenn diese angegeben wird. Zur Bonitätsprüfung kann Gartenhäuser24 Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score- Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift der Kunden.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen Gartenhäuser24 und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben davon unberührt.

2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz von Gartenhäuser24.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

(4) Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass der Beginn der Herstellung des Produkts einen Monat vor dem Liefertermin beginnt. Falls die Kosten für das Produkt in der Zeit zwischen der Bestätigung der Bestellung des Kunden und dem vereinbarten Termin deren Erfüllung um mehr als 15 Prozent steigen, hat der Verkäufer das Recht, den Preis des Produkts entsprechend zu erhöhen. Nach Erhalt der Information über den neuen Produktpreis hat der Kunde das Recht: (a) dem Kauf des Produkts zum neuen, höheren Preis zuzustimmen; oder (b) die Bestellung abzulehnen und die Anzahlung zurückzuerhalten.
Der Kunde versteht und erkennt an, dass die Stornierung der Bestellung aufgrund einer Erhöhung des Produktpreises den Marktbedingungen geschuldet ist und den Kunden nicht dazu berechtigt, diesbezüglich Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.

Zusätzliche AGB für RATEPAY-Zahlungsarten und Datenschutzhinweise der RatePAY GmbH

Um Ihnen attraktive Zahlungsarten anbieten zu können, arbeiten wir mit der RatePAY GmbH, Franklinstraße 28-29, 10587 Berlin ("RATEPAY") zusammen. Kommt zwischen Ihnen und uns ein wirksames Vertragsverhältnis zustande, treten wir unsere Zahlungsforderung an RATEPAY ab, sofern Sie sich für eine RATEPAY-Zahlungsart entscheiden. Bei Nutzung der RATEPAY-Zahlungsart Ratenzahlung, treten wir unsere Zahlungsforderung an die Partnerbank von RATEPAY ab.

Im Rahmen des Bestellvorgangs übermitteln wir Ihre Daten zum Zwecke der Identitäts- und Bonitätsprüfung, sowie der Vertragsabwicklung an RATEPAY. Alle Einzelheiten finden Sie in den zusätzlichen AGB für RATEPAY-Zahlungsarten und den Datenschutzhinweisen der RatePAY GmbH, die Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.



TEIL III: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SCHLÜSSELFERTIGE BAUWERKE (Holzhaus Schlüsselfertig)

ABSCHNITT A: VORBEMERKUNGEN UND GELTUNGSBEREICH

§ 1 Definitionen

(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für schlüsselfertige Dienstleistungen (Holzhaus Schlüsselfertig), zusammen mit allen ihren Anlagen und allen schriftlich zwischen den Parteien vereinbarten Änderungen und Ergänzungen dieser Dokumente.

(2) Kunde / Auftraggeber – Der Empfänger dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (juristische Person oder Einzelperson, typischerweise ein Verbraucher).

(3) Auftragnehmer – Gartenhäuser24.de GmbH, Sandstr. 104, 40789 Monheim, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 97291, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arunas Geciauskas, USt-Identifikations-Nr.: DE300220851.

(4) Werk – Alle Montage- und schlüsselfertigen Bauleistungen, die vom Auftragnehmer erbracht werden, einschließlich der Bereitstellung und Verwendung von Materialien, Maschinen und Personal, streng gemäß dem Montageauftrag.

(5) Auftrag für schlüsselfertige Bauleistungen – Das umfassende, schriftliche Dokument, das den Umfang der Materialien, der Ausrüstung und/oder der schlüsselfertigen Bauleistungen, den Preis, den Standort und die finalen Zeichnungen detailliert aufführt.

(6) Produkt – Das Kern-Holzbauprodukt, das der Kunde im Online-Shop oder Katalog des Auftragnehmers bestellt hat und für das das Werk ausgeführt wird.

(7) Preis – Der gesamte vereinbarte Festbetrag, den der Kunde für das Werk zu zahlen hat, einschließlich Mehrwertsteuer und aller anderen anwendbaren Steuern oder Gebühren in dem Land, in dem das Werk ausgeführt wird.

(8) Fertigstellungstermin – Das Datum oder die Frist, bis zu dem/der das Werk im Wesentlichen fertiggestellt (zur sofortigen Nutzung bereit) und dem Kunden zur förmlichen Abnahme zur Verfügung gestellt wird.

(9) Beginndatum – Das geschätzte Datum für den Beginn des Werks.

(10) Standort – Der spezifische geografische Ort, an dem das Werk ausgeführt wird.

§ 2 Anwendbarkeit und Vertragshierarchie

(1) Bauvertrag mit einem Verbraucher. Dieser Vertrag ist ein Bauvertrag mit einem Verbraucher. Die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des deutschen Rechts sind anzuwenden. Diese AGB übernehmen Grundsätze aus der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B, DIN 1961) zur Regelung der Ausführung und Abnahme des Werks, insbesondere in Bezug auf Risiko und Ausführungsgrundsätze.

(2) Hierarchie der Vertragsdokumente. Die Vertragsbestandteile gelten in der folgenden zwingenden Rangfolge, wobei das höherrangige Dokument im Falle eines Widerspruchs das niederrangige ersetzt:

a. Der individuelle Auftrag/Vertrag für schlüsselfertige Bauleistungen, einschließlich vereinbarter Sonderbedingungen und aller finalen, unterzeichneten und genehmigten Bauzeichnungen.

c. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

d. Das zwingende deutsche Gesetzesrecht für Bauverträge.

e. Die Bestimmungen der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B, DIN 1961), soweit diese AGB keine spezifischen, abweichenden Regelungen enthalten.

ABSCHNITT B: AUSFÜHRUNG UND ZAHLUNG

§ 3 Leistungsumfang und ausgeschlossene Leistungen

(1) Umfang der vertraglich vereinbarten Leistung (Schlüsselfertige Dienstleistungen von Gartenhäuser24.de).

Das Werk ist streng auf die vom Auftragnehmer (Gartenhäuser24.de) erbrachten schlüsselfertigen Bauleistungen und Materialien beschränkt, wie sie im maßgeblichen Auftrag für schlüsselfertige Dienstleistungen spezifisch definiert und detailliert sind. Die Kernkomponenten des vertraglich vereinbarten Umfangs umfassen die folgenden, deren endgültige Spezifikation vollständig im vorgenannten Auftrag für schlüsselfertige Dienstleistungen festgelegt ist:

a. Montage der hölzernen Strukturelemente des Hauses.

b. Installation von Betonfundamenten.

c. Installation von Fußbodenheizungssystemen.

d. Innere Sanitärinstallationen, wobei die Endmontage der Sanitäreinrichtungen und der physische Anschluss des internen Systems an die kommunalen oder städtischen Wasserversorgungssysteme ausdrücklich ausgeschlossen sind.

e. Innere Elektroinstallationen, wobei der physische Anschluss des internen Systems an die kommunalen oder städtischen Versorgungsleitungen (externer Netzanschluss) ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Jede Dienstleistung oder jedes Material, das nicht ausdrücklich und einzeln im Auftrag für schlüsselfertige Dienstleistungen detailliert ist, einschließlich der vorgenannten kommunalen Anschlüsse, ist ausdrücklich vom festen Preis und der vertraglichen Verantwortung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

(2) Detaillierte Liste der ausgeschlossenen Leistungen und Kosten (Ausschließliche Kosten des Kunden).

Gemäß § 2(1) und sofern nicht separat mit dem Auftragnehmer vereinbart, dass dieser Leistungen erbringt, sind die folgenden Leistungen, Kosten und Gebühren nicht im Gesamtpreis enthalten und fallen ausschließlich in die Verantwortung des Kunden, der diese sichern und bezahlen muss:

a. Amtliche Genehmigungen, Planung & Dokumentationskosten: Alle amtlichen Gebühren, Abgaben, Beiträge und Kosten im Zusammenhang mit dem Bauantrag, der/den Baugenehmigung(en), den Endabnahmen, der Statik aufgrund von Änderungen, den Baustellenvermessungen und externen Genehmigungen, es sei denn, diese sind im schlüsselfertigen Auftrag als zusätzliche Leistung von Gartenhäuser24.de ausdrücklich enthalten.

i. Kosten für statische Berechnungen aufgrund nachträglicher, vom Kunden gewünschter oder von lokalen Behörden geforderter Änderungen, einschließlich der damit verbundenen Prüfgebühren.

ii. Kosten für Baustellenvermessungen, amtliche Absteckungen und externe Genehmigungen, die aufgrund öffentlichen Rechts erforderlich sind.

iii. Im Falle von Erweiterungen oder schlüsselfertigen Dienstleistungen an bestehenden Gebäuden muss der Kunde zu Projektbeginn einen bemaßten Bestandsplan in CAD-Format (Maßstab 1:50), erstellt nach einer Maßaufnahme, zusammen mit einer fotografischen Dokumentation vorlegen. Die Kosten für diese Dokumentation und alle notwendigen Aktualisierungen trägt allein der Kunde.

b. Fundamente, Baustellenvorbereitung und Erdarbeiten: Die gesamten Kosten und die Ausführung des Kellers, aller damit verbundenen Erdarbeiten, Ausschachtungen, Planierungen und Bodenvorbereitungen, die für das Fundament erforderlich sind, sowie alle Arbeiten, die über die Spezifikation des Standard-Betonfundaments hinausgehen, es sei denn, diese sind im schlüsselfertigen Auftrag als zusätzliche Leistung von Gartenhäuser24.de ausdrücklich enthalten.

i. Die Haltung oder Entfernung von Grundwasser, Schichtenwasser oder jegliche Kosten im Zusammenhang mit unvorhergesehenen Bodenverhältnissen.

ii. Entfernung von Altbauten, Altlasten, Bäumen, Wurzeln, Ästen und Bauschutt, der aus Abbrucharbeiten resultiert.

c. Baustellenerschließung, Zugang und Logistikkosten:

i. Alle Kosten für die Schaffung und Aufrechterhaltung der Bauvoraussetzungen, einschließlich der Schaffung eines ungehinderten Zugangs zur Baustelle (bis zu 5 Meter zur Kellerdecke oder Bodenplatte mit einer durchgängigen Zufahrtsbreite von mindestens 3 Metern) für Schwerlastfahrzeuge (Kran und Sattelzug).

ii. Kennzeichnung des Grundstücks durch Freilegung der Grenzsteine, Erst-, Zwischen- und Schlussvermessungen – amtlich und inoffiziell – einschließlich eines amtlichen Lageplans mit Höhenaufnahme, Auszug aus dem Bebauungsplan, Absteckung der Grundrissflächen und Festlegung der Höhe.

iii. Bereitstellung von Mischabfallcontainern in der erforderlichen Größe und Anzahl sowie einer Bautoilette (einschließlich der Kosten für das Sanitärkonzentrat, die Befüllung und die Entsorgung).

d. Versorgungsanschlüsse, Versorgung und Entsorgung:

i. Kosten für die Errichtung dauerhafter Entwässerungssysteme und für die Errichtung aller externen/baustellenbezogenen Elektro-, Öl-, Gas- und Wasserversorgungssysteme bis zu den ausgewiesenen externen Anschlusspunkten des Gebäudes. Dies schließt ausdrücklich den Anschluss des internen Sanitärsystems an die kommunale Wasserversorgung und den Anschluss des internen elektrischen Systems an die kommunalen Versorgungsleitungen ein, die in der alleinigen Verantwortung des Kunden liegen.

ii. Abwasser- und Schmutzwassersammelgruben, Gastanks, Oberflächenentwässerung und Tanks, Tiefensonden und deren Anbindung an die Heizungsanlage sowie alle damit verbundenen Erdarbeiten.

iii. Kosten für Wasser- und Baustromanschlüsse (z.B. Zähler, Anschlüsse) sowie die Verbrauchskosten für Bauwasser und Baustrom selbst.

e. Außenanlagen und Fertigstellung:

i. Zufahrtswege, Garten- und Landschaftsgestaltung, Pflasterarbeiten, Außenbasisisolierung und Verfüllung.

ii. Eingangsplateau mit Treppenhaus, Schächten und Zisternen, Zäunen und Außentreppen.

iii. Innenausbau (z.B. Malerarbeiten, Bodenbeläge oder komplexe Dämmsysteme, die nicht Teil des Standard-Produktkits sind) sowie die endgültige Beschaffung und Installation aller Sanitäreinrichtungen (z.B. Toiletten, Waschbecken, Armaturen), die für die vollständige Inbetriebnahme erforderlich sind.

f. Versicherungs- und Finanzierungskosten:

i. Kosten für Bauversicherungen, Bauherrenhaftpflichtversicherungen und Wohngebäudeversicherungen (einschließlich Versicherungen gegen Naturgefahren, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel).

ii. Finanzierungskosten, einschließlich Vorfälligkeitsentschädigungen, Zinsverluste und Bereitstellungszinsen.

(3) Änderungsaufträge (Change Orders) und Spezifikationsänderungen.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, ausgeschlossene Leistungen zu erbringen. Jede vom Kunden gewünschte Änderung, sei es eine ausgeschlossene Leistung oder eine Änderung der bestätigten Spezifikation des Auftrags für schlüsselfertige Dienstleistungen, muss von beiden Parteien förmlich über einen formalen Änderungsauftrag vereinbart werden. Solche Änderungen oder Ergänzungen der bestätigten Spezifikation stellen naturgemäß eine Neubewertung des Projektzeitplans dar und wirken sich auf die festgelegten Start- und Fertigstellungstermine des Werks aus. Ferner kann jeder Änderungsauftrag eine Anpassung des Festpreises für die schlüsselfertigen Dienstleistungen erforderlich machen. Die Ausführung von Leistungen im Rahmen eines Änderungsauftrags beginnt erst nach gegenseitiger schriftlicher Zustimmung.

(4) Vom Kunden veranlasste Arbeiten und Übertragung der Verantwortung.

Der Kunde hat das Recht, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten, alle in § 3(2) detaillierten ausgeschlossenen Leistungen durch Dritte oder in Eigenleistung zu beschaffen und auszuführen („Vom Kunden veranlasste Arbeiten“). Für den Fall, dass der Kunde dieses Recht ausübt, wird der Auftragnehmer (Gartenhäuser24.de) von jeglicher Haftung, Gewährleistung und Verantwortung für die Qualität, die termingerechte Fertigstellung, die Eignung für den vorgesehenen Zweck und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften dieser vom Kunden veranlassten Arbeiten freigestellt. Der Kunde trägt die ausschließlichen Kosten und das Risiko und hat sicherzustellen, dass die Ausführung dieser vom Kunden veranlassten Arbeiten die vertraglich vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers weder behindert, beschädigt noch verzögert. Der Kunde haftet für alle Kosten, Schäden oder notwendigen Nacharbeiten, die sich aus der Ausführung der vom Kunden veranlassten Arbeiten ergeben, und jeder daraus resultierende Koordinations- oder Nacharbeitsbedarf des Auftragnehmers wird als Änderungsauftrag gemäß § 3(3) behandelt.

§ 4 Mitwirkungs- und Vorbereitungspflichten des Kunden

(1) Zwingende Dokumentation und Genehmigungen. Sofern solche Dienstleistungen nicht ausdrücklich vereinbart wurden, vom Auftragnehmer im Auftrag für schlüsselfertige Bauleistungen erbracht zu werden, muss der Kunde sicherstellen, dass:

a. Alle notwendigen behördlichen Genehmigungen, insbesondere die Baugenehmigung und alle erforderlichen statischen Freigaben, vom Kunden auf eigene Kosten eingeholt werden.

b. Der Kunde dem Auftragnehmer mindestens 14 Kalendertage vor dem geplanten Beginndatum einen vollständigen, beglaubigten Satz der Genehmigung und aller notwendigen finalen Entwurfs- und Planungsunterlagen, einschließlich statischer Berechnungen und Wärmedämmberechnungen für das Fundament, zur Verfügung stellt.

c. Haftungsausschluss des Auftragnehmers für abgelehnte Genehmigungen und umfassende Dokumentation. Die Erstellung und Einreichung aller für die behördliche Genehmigung erforderlichen Projektdokumente, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagepläne, topografische Vermessungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, notwendige Sachverständigengutachten und externe technische Berechnungen (ausgenommen lediglich die Standard-Konstruktionszeichnungen des Produkts, die explizit vom Auftragnehmer bereitgestellt werden), verbleibt in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden. Diese Verantwortung wird nur dann auf den Auftragnehmer übertragen, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich zustimmt, solche Dienste als separate, eigenständige Leistung im Auftrag für schlüsselfertige Bauleistungen zu erbringen. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung, wenn die Baugenehmigungen oder andere erforderliche Dokumentationen von lokalen Institutionen aufgrund lokaler Gesetze, Bebauungsbeschränkungen oder anderer öffentlich-rechtlicher Anforderungen abgelehnt, verzögert oder widerrufen werden. Das gesamte Risiko und die Kosten im Zusammenhang mit der Beschaffung, Verteidigung und Einreichung aller notwendigen behördlichen Genehmigungen liegen ausschließlich beim Kunden.

(2) Fundament und Baustellenvorbereitung. Die Verpflichtungen dieses Absatzes liegen ausschließlich beim Kunden, es sei denn, die entsprechende Fundament- oder Baustellenvorbereitungsleistung wurde vom Kunden explizit beauftragt und vom Auftragnehmer als Teil des Auftrags für schlüsselfertige Bauleistungen angenommen. Der Kunde muss sicherstellen, dass mindestens 24 Stunden vor dem Beginndatum:

a. Das Fundament/die Platte präzise nach den Spezifikationen des Auftragnehmers fertiggestellt ist (eben, Maße und Aushärtungszeit). Die Oberfläche muss innerhalb einer akzeptablen Toleranz von ±5 mm eben und vom Kunden als bereit für schlüsselfertige Dienstleistungen zertifiziert sein. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Qualität, Genauigkeit und termingerechte Fertigstellung des Fundaments, es sei denn, die Fundamentleistung wird ausdrücklich und separat über den Auftragnehmer bestellt und koordiniert.

b. Der Kunde mindestens 5 Arbeitstage vor dem Beginndatum einen fotografischen Bericht des fertiggestellten Fundaments zur Vorabgenehmigung durch den Auftragnehmer vorlegt.

c. Ein sicherer, freier und stabiler Arbeitsbereich von mindestens 1 Meter Platz für Bauarbeiter um das Objekt der schlüsselfertigen Dienstleistungen (das Gebäude) herum und ein sicherer, zugänglicher Lagerbereich für das Produkt vorhanden ist.

d. Der Kunde sicherstellt, dass keine Hindernisse (z.B. gestapelte Paletten auf dem Fundament, nicht geräumter Schutt oder Fahrzeuge) den Prozess der schlüsselfertigen Dienstleistungen erschweren oder verlängern.

(3) Schutz von Materialien und Baustellensicherheit. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Sicherheit und den Schutz aller gelieferten Produktkomponenten (aller Hauptproduktpaletten und Zubehörteile) gegen Diebstahl, Beschädigung oder Witterung ab dem Zeitpunkt der Lieferung bis zur Abnahme des Werks. Jeglicher Schaden oder Verlust am Produkt während dieser Zeit geht zu Lasten des Kunden.

(4) Bereitstellung von Versorgungseinrichtungen. Der Kunde muss kostenlos die notwendigen Anschlüsse für Bauwasser und Baustrom (230V und 400V, je nach Bedarf) am Standort bereitstellen und sicherstellen, dass diese vor dem Beginndatum voll funktionsfähig sind.

(5) Bereitstellung von Gerüsten. Sofern nicht anders ausdrücklich im Montageauftrag vereinbart, ist der Kunde verantwortlich für und muss auf eigene Kosten vor dem Beginndatum ein sicheres, vorschriftsmäßiges und korrekt montiertes Gerüst bereitstellen, das für den gesamten Umfang und die Höhe des Werks angemessen ist. Die Nichtbereitstellung eines angemessenen Gerüsts stellt eine Verletzung der Mitwirkungspflicht gemäß § 4(6) dar.

(6) Der Kunde haftet vollumfänglich für alle zusätzlichen Kosten, Verzögerungen und Schäden, die sich aus abweichenden, nicht offengelegten oder ungünstigen Boden- und Grundstücksbedingungen ergeben, die während der Ausführung angetroffen werden (z.B. Fels, erhöhter Grundwasserspiegel, Kontamination, alte Fundamente, unbekannte Versorgungsleitungen). Der Auftragnehmer ist berechtigt, sofort eine zusätzliche Vergütung für alle notwendigen Zusatzleistungen (z.B. tiefere Ausschachtungen, Entwässerung) auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

(7) Folgen der Nichteinhaltung. Die Nichteinhaltung der Pflichten gemäß § 4(1), § 4(2), § 4(3), § 4(4) oder § 4(5) führt zu einer zwingenden Verschiebung des Werks, einer verbindlichen Verlängerung des Fertigstellungstermins und einer Erhöhung des Preises für die schlüsselfertigen Dienstleistungen durch Entschädigungsansprüche gemäß § 5(4).

§ 5 Ausführung, Zeitplan und Entschädigung

(1) Bauzeit. Der Auftragnehmer führt das Werk innerhalb der verbindlichen, im Montageauftrag festgelegten Bauzeit aus. Die maximale Bauzeit für Standardstrukturen darf 20 Wochen ab dem Beginndatum nicht überschreiten.

(2) Baustellenfreigabe und Voraussetzungen für das Beginndatum. Das Beginndatum, das den Beginn der verbindlichen Bauzeit auslöst, ist streng davon abhängig, dass der Kunde alle folgenden wesentlichen Voraussetzungen vollständig und nachweislich erfüllt hat:

a. Alle fälligen Vorauszahlungen vor Baubeginn (insbesondere der volle Preis für Architektenleistungen, der volle Preis für das Produkt-Kit und die 20% Anzahlung für Bauleistungen gemäß § 6(2)a, § 6(2)b und § 6(2)c.i) sind eingegangen.

b. Die Baustelle ist vorbereitet (Fundament fertig, Zugang gesichert, Gerüst bereitgestellt usw.) und frei von Hindernissen, wie durch die Baustelleninspektion oder fotografische Beweise des Auftragnehmers bestätigt.

c. Alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und behördlichen Zulassungen (z.B. Baugenehmigung) und finalen Planungsdokumente werden vom Kunden bereitgestellt.

(2.1) Unverbindlichkeit geschätzter Termine. Jeder geschätzte Termin oder Zeitrahmen für den Beginn des Werks, sei er im Montageauftrag, in vorläufigen Zeitplänen oder in der allgemeinen Kommunikation angegeben, gilt als unverbindlich, bis die in § 5(2) festgelegten Bedingungen nachweislich erfüllt sind. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, jeden unverbindlichen Beginntermin aufgrund seiner Betriebskapazität, Logistik, des Wetters oder anderer Faktoren außerhalb seiner direkten Kontrolle (z.B. Störungen in der Lieferkette, behördliche Verzögerungen) angemessen zu verschieben, ohne eine Haftung für Verzug einzugehen, vorausgesetzt, der Kunde wird unverzüglich benachrichtigt. Die rechtsverbindliche Bauzeit beginnt streng und ausschließlich ab dem tatsächlichen Beginndatum, wie in §5(2) definiert.

(3) Verlängerung der Fertigstellungsfrist. Die Fertigstellungsfrist (einschließlich der maximalen Frist von 20 Wochen in § 5(1)) wird in den folgenden Fällen angemessen verlängert (Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederaufnahmefrist):

a. Änderungsaufträge (Change Orders): Wenn der Kunde einen Änderungsauftrag wünscht.

b. Höhere Gewalt: Im Falle höherer Gewalt oder vertraglicher Behinderungen (§ 9).

c. Kundenverzögerungen: Jede nicht fristgerechte Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden gemäß § 4.

d. Zusätzliche Verzögerungen: Andere Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie z.B. Materialverzögerungen, die durch vom Kunden benannte Dritte verursacht werden.

(4) Entschädigung für durch den Kunden verursachte Verzögerungen. Wenn die Bauzeit aufgrund der Nichterfüllung der Anforderungen des §5(2), §4(7) durch den Kunden oder aufgrund des Zahlungsverzugs des Kunden bei einer fälligen Ratenzahlung gemäß §6 verlängert wird, ist der Kunde verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Entschädigung für den durch die Verzögerung verursachten direkten finanziellen Schaden zu zahlen. Diese Entschädigung umfasst:

a. Kosten für schlüsselfertige Dienstleistungen: Kosten für die dokumentierte Wartezeit und/oder erneute Anreise und Unterkunft des Personals des Auftragnehmers.

b. Lagerkosten: Kosten für die Lagerung des Produkt-Kits, wenn die Verzögerung länger als die kostenlose Lagerfrist dauert.

c. Finanzierungskosten: Dokumentierte Zinsen und Bereitstellungszinsen für ausgesetzte Kredite des Auftragnehmers im Zusammenhang mit dem Werk.

d. Verwaltungsaufwand: Fixe oder kalkulierte Verwaltungskosten für die Neuplanung und Vertragsänderung.

e. Schadensberechnung: Der Tagessatz für die Entschädigung wird auf der Grundlage der durchschnittlichen täglichen Betriebskosten des Auftragnehmers zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags für die verlorene Vertragsdauer berechnet, oder es wird ein im Montageauftrag festgelegter pauschalierter Tagesschadenbetrag angesetzt.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Wertabhängige Ratenzahlungen (Abschlagszahlungen). Zahlungen erfolgen in wertabhängigen Abschlagszahlungen, die dem Prozentsatz der erbrachten Leistungen oder gelieferten Waren entsprechen. Die Schlussrate muss mindestens 5% des Gesamtpreises der Bauleistungen betragen und ist erst bei Abnahme des Werks fällig.

(2) Zahlungsplan. Der Gesamtpreis wird wie folgt aufgeschlüsselt und nach den folgenden Kategorien und Meilensteinen gezahlt, wobei die Zahlung für jede Kategorie eine bindende Voraussetzung für den Beginn der relevanten Leistungen oder Lieferungen ist:

a. Architekten- und Ingenieurleistungen (Nicht erstattungsfähig). Die Gebühr für spezifische, vom Auftragnehmer in Rechnung gestellte Architekten- und Ingenieurleistungen ist zu 100% vor Beginn dieser relevanten Leistungen zu zahlen und ist nach deren Beginn streng nicht erstattungsfähig.

b. Produkt-Kit (Materialien). Die Zahlung für das Holz-Kit, Zubehör und Komponenten, die im Produktauftrag beschrieben sind, ist wie folgt fällig:

i. Standardprodukt: Eine Anzahlung von 20% des Preises des Produkt-Kits ist bei Vertragsabschluss fällig.

ii. Maßgeschneidertes/Individuelles Produkt: Eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von 30% des Preises des Produkt-Kits ist bei Vertragsabschluss fällig.

iii. Restbetrag: Der Restbetrag der Zahlung für das Produkt-Kit (80% für Standard; 70% für Maßgeschneidert) muss vor der Lieferung an den Standort vollständig bezahlt werden.

c. Bauleistungen (Schlüsselfertige Bauleistungen). Der Preis für Bauleistungen ist in den folgenden Raten, basierend auf physischen Arbeitsmeilensteinen, nach Vorlage einer nachweisbaren Rechnung zu zahlen:

i. 20% des Preises für Bauleistungen (Anzahlung): Fällig vor Beginn der Ausführung der Bauleistungen, und erst nach Erhalt der Baugenehmigungen und endgültiger Bestätigung des vereinbarten Leistungs-/Arbeitsumfangs.

ii. 50% des Preises für Bauleistungen: Fällig beim tatsächlichen Beginn des Werks, jedoch spätestens 2 Tage vor dem geplanten Beginndatum.

iii. 15% des Preises für Bauleistungen: Fällig nach sichtbarer Fertigstellung und Überprüfung der schlüsselfertigen Dachstuhl-Bauleistungen (Fertigstellung der Hauptdachkonstruktion).

iv. 10% des Preises für Bauleistungen: Fällig nach Fertigstellung und Überprüfung der schlüsselfertigen Bauleistungen der Gebäudetechnikrohre und -kabel (Rohinstallation abgeschlossen).

v. Die letzten 5% des Preises für Bauleistungen: Fällig nach erfolgreicher Abnahme des gesamten Werks, gemäß dem in §8 festgelegten Verfahren.

(3) Widerrufsrecht (Verbraucherbauvertrag). Wenn der Kunde sein gesetzliches Widerrufsrecht vom Bauvertrag (Schlüsselfertige Dienstleistung) ausübt:

a. Der Auftragnehmer hat alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Kalendertagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Kunden beim Auftragnehmer eingegangen ist, an den Kunden zurückzuzahlen.

b. Hat der Kunde ausdrücklich verlangt, dass die Ausführung des Werks vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, haftet der Kunde für den Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen. Dieser Wertersatz wird auf der Grundlage des vertraglich vereinbarten Preises für die nachweislich gelieferten Materialien, bereits erbrachten Leistungen und abgeschlossenen Vorarbeiten, einschließlich der Gemeinkosten und der Gewinnspanne des Auftragnehmers, berechnet (anteiliger Wertersatz). Dieser Betrag ist sofort fällig, unabhängig davon, ob die abgeschlossenen Werke, Leistungen oder Materialien zurückgegeben oder anderweitig verwertet werden können.

c. Endabrechnung: Der Auftragnehmer verrechnet den berechneten Wertersatzbetrag mit den bereits vom Kunden erhaltenen Zahlungen. Ein verbleibender Überschuss der vom Auftragnehmer erhaltenen Zahlungen wird dem Kunden innerhalb der in Klausel §6(3)a genannten Frist zurückerstattet. Übersteigt der berechnete Wertersatz die erhaltenen Zahlungen, ist die Differenz sofort zur Zahlung durch den Kunden fällig.

(4) Zahlungsverzug (Einstellung der Arbeiten). Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten sofort nach Setzung einer angemessenen Nachfrist (nicht weniger als 7 Tage) zur Zahlung einzustellen. Der Kunde haftet für alle dokumentierten Kosten, die sich aus dieser Einstellung ergeben, einschließlich gesetzlicher Verzugszinsen und nachfolgender Wiederanlaufkosten.

(5) Recht des Auftragnehmers auf Sicherheitsleistung. Erlangt der Auftragnehmer nach Vertragsschluss Kenntnis von Umständen, die seine Zahlungsforderung erheblich gefährden (z.B. Insolvenz, Konkurs oder erhebliche Bonitätsverschlechterung des Kunden), ist der Auftragnehmer berechtigt, eine geeignete Sicherheitsleistung für die fälligen und zukünftigen Zahlungen (einschließlich der Schlussrate) innerhalb einer angemessenen Frist (nicht weniger als 14 Tage) zu verlangen. Stellt der Kunde die geforderte Sicherheit innerhalb dieser Frist nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil des Werks zu verlangen.

ABSCHNITT C: ABNAHME, RISIKO UND GEWÄHRLEISTUNG

§ 7 Gewährleistung und Mängel

(1) Allgemeine Gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden bezüglich der Bauleistung beträgt fünf (5) Jahre ab dem Datum der endgültigen Abnahme des Werks. Diese Fünfjahresfrist gilt für alle im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Werke und Leistungen, mit den in § 7(2) genannten Ausnahmen.

(2) Spezifische Gewährleistungsausschlüsse und -reduzierungen.

a. Fußbodenheizung: Abweichend von § 7(1) ist die Gewährleistungsfrist für alle installierten elektrischen oder wasserbasierten Fußbodenheizungssysteme auf zwei (2) Jahre ab dem Datum der endgültigen Abnahme beschränkt.

b. Gelieferte Ausrüstung: Für vom Auftragnehmer bereitgestellte Ausrüstung, Maschinen oder Geräte, die nicht vor Ort hergestellt, sondern als fertige, identifizierbare Produkte geliefert werden (z.B. Öfen, Pumpen, Lüftungsgeräte), gelten ausschließlich die Garantiebedingungen und Verjährungsfristen des jeweiligen Herstellers oder Produzenten. Der Auftragnehmer legt dem Kunden diese Hersteller-Garantiebedingungen bei Lieferung der relevanten Ausrüstung vor.

(3) Wahlrecht des Auftragnehmers zur Abhilfe. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen, entweder durch Nachbesserung des Mangels oder durch Neuherstellung eines mangelfreien Werks.

(4) Der Auftragnehmer muss den Kunden über diese spezifische Rechtsfolge und die Ausschlussfrist in der schriftlichen Fristsetzung informieren.

§ 8 Abnahme des Werks

(1) Benachrichtigung, Besichtigung und Abnahme

Benachrichtigung und Besichtigungstermin. Nach wesentlicher Fertigstellung des Werks benachrichtigt der Auftragnehmer den Kunden schriftlich und lädt den Kunden zu einer förmlichen Abnahmebesichtigung zu einem festgelegten Termin ein. Dieser Termin wird innerhalb einer angemessenen Frist, typischerweise spätestens zwölf (12) Arbeitstage nach der Benachrichtigung, festgelegt.

Folgen des Nichterscheinens des Kunden. Erscheint der Kunde unentschuldigt nicht zum angesetzten Abnahmebesichtigungstermin, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Abnahmeprotokoll einseitig zu erstellen und zu unterzeichnen, vorausgesetzt, der Kunde wurde in der schriftlichen Einladung klar über diese Rechtsfolge informiert.

Förmliches Protokoll. Die förmliche Abnahme, sei sie gemeinsam oder einseitig, wird in einem schriftlichen Protokoll (Abnahmeprotokoll) festgehalten, das von den anwesenden Parteien unterzeichnet wird.

(2) Fiktive Abnahme

Abnahme durch Nutzung. Beginnt der Kunde mit der Nutzung des Gebäudes oder eines wesentlichen, eigenständig nutzbaren Teils davon vor der förmlichen schriftlichen Abnahme, gilt die Abnahme mit Ablauf von zwölf (12) Arbeitstagen nach Beginn dieser Nutzung als erfolgt, vorausgesetzt, das Werk ist im Wesentlichen frei von Mängeln.

(3) Mängelbehandlung und Zurückbehaltungsrecht

Verweigerung aufgrund geringfügiger Mängel. Die Abnahme kann nicht allein wegen des Vorhandenseins geringfügiger oder unwesentlicher Mängel verweigert werden, die die volle Nutzbarkeit des Gebäudes oder Werks nicht wesentlich beeinträchtigen.

Zurückbehaltungsrecht bei geringfügigen Mängeln. Im Falle geringfügiger Mängel ist der Kunde berechtigt, einen angemessenen Teil der Schlusszahlung zurückzuhalten, der einen Betrag, der dem Doppelten der voraussichtlichen, dokumentierten Mangelbeseitigungskosten entspricht, nicht überschreiten darf, bis diese Mängel vollständig behoben sind.

Voraussetzung für die Schlusszahlung. Die letzte Rate von fünf Prozent (5%) des Preises für die schlüsselfertigen Dienstleistungen (§ 6(2)c.v) ist nur unter der Bedingung fällig, dass die förmliche Abnahme erfolgreich durchgeführt wurde.

(4) Rechtsfolgen

Gefahrenübergang. Mit der Durchführung der Abnahme geht die Gefahr (Verantwortung für den zufälligen Verlust oder die Verschlechterung des Werks) vollständig vom Auftragnehmer auf den Kunden über.

Verzicht auf bekannte Mängel. Die Abnahme entbindet den Auftragnehmer von der Haftung für alle Mängel, die dem Kunden zum Zeitpunkt der Abnahme bekannt, sichtbar oder leicht erkennbar waren und nicht ausdrücklich im Abnahmeprotokoll vorbehalten (dokumentiert und vermerkt) wurden.

Beginn der Gewährleistungsfrist. Die anwendbare gesetzliche Gewährleistungsfrist (fünf Jahre oder zwei Jahre für spezifische Komponenten gemäß § 7(2) beginnt ab dem Datum der endgültigen Abnahme des Werks zu laufen.

§ 9 Behinderungen und Höhere Gewalt (Ergänzung zu § 5(3))

(1) Als höhere Gewalt oder vertragliche Behinderungen gelten folgende Umstände, wenn sie die Leistungserbringung des Werks behindern oder unzumutbar machen: Arbeitskämpfe und andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, wie z.B. Feuer, Erdbeben, Erdrutsche, Stürme, Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen, Kriege, Bürgerkriege, Aufstände, Revolutionen, Unruhen, militärische oder usurpierte Gewalt, Aufstände, Bürgerkriege oder Unruhen, die das Land, in dem sich die Baustelle befindet, oder Länder, in die Lieferungen versandt werden müssen, betreffen, Beschlagnahmungen, Enteignungen,

Währungs- und Handelsbeschränkungen, Unruhen und Störungen, Transportengpässe, allgemeine Materialknappheit sowie Mängel oder Verzögerungen bei der Vergabe von Unteraufträgen, die durch diese Situation verursacht werden.

(2) Die Partei, die sich auf eine Behinderung oder höhere Gewalt berufen möchte, muss die andere Partei spätestens 14 Tage nach deren Eintritt benachrichtigen. Unterlässt die Partei eine solche Benachrichtigung, kann sie sich nur dann auf die Behinderung berufen, wenn die andere Partei zum Zeitpunkt der Behinderung davon Kenntnis hatte oder hätte haben müssen.

§ 10 Vertragssprache

(1) Die primäre Sprache der Vertragsdokumente ist Deutsch, und die gesamte rechtsverbindliche Kommunikation bezüglich der Vertragsausführung erfolgt primär schriftlich. Ist dies nicht ausdrücklich angegeben, gilt die deutsche Sprachversion als maßgebend.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet Kundendaten ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung. Details sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers dargelegt.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Geltendes Recht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

1.    Die Montage ist kein Bestandteil der Leistungen von Gartenhäuser24.de GmbH. Gartenhäuser24 ist lediglich der Vermittler zwischen dem Kunden und der Montagefirma. Falls der Kunde die Montage nicht mit dazubestellt hat, gehen alle anfallenden Montagekosten zulasten des Kunden. Dieser hat die Güter gemäß der Montageanleitung zu montieren. 

2.    Zum Montagetermin muss das Fundament fertig sein. Die Montage erfolgt ab Oberkante des Betonfundaments. Wenn nicht anders vereinbart, werden die ersten Fundamentträger direkt auf dem Betonfundament befestigt. Wenn der Kunde sich eine Feuchtigkeitssperre wünscht, muss er das Material selber besorgen, oder gesondert beauftragen. Die Montagefirma muss darüber vor Beginn informiert werden.

3.    In dem Montagepreis sind An- und Abfahrt, das Tragen des Bausatzes bis max. 15 Meter von dem Fundament, sowie die Dacheindeckung, wenn bei Gartenhäuser24 geordert, inbegriffen.

4.    Soweit Zusatzleistungen, wie Verlegung der Feuchtigkeitssperre, Montage von Dachrinnen, Imprägnierung, Stromkabelverlegung, u.a. zusätzlich vom Auftraggeber beauftragt werden, sind diese gesondert zu bezahlen, auch wenn vertraglich hierzu nichts vereinbart ist.

5.    Der Kunde muss einen Lichtstromanschluss, einen Wasseranschluss, sowie eine  Toillette zur Verfügung stellen. Falls es auf der Baustelle für einen der drei Punkten keine Möglichkeiten gibt, muss der Aufttraggeber im Voraus darüber informieren, damit die zusätzlichen Kosten rechtzeitig bewertet werden können.

6.    Die Baustelle darf in der Zeit der Montage des Rohbaus nur von den Monteuren betreten werden.  Die Baustelle kann von der Montagefirma abgesperrt werden. Die Leistungen von anderen Handwerkern können erst nach Fertigstellung der Montage durchgeführt werden.

Sollte es aufgrund anderer Arbeiten dennoch zu Verzögerungen der Montage kommen, wird dies dem Kunden in Rechnung gestellt.

7.    Nach Abschluss der Montage bleiben Verpackungsmaterial (Plastikfolie), Holzreste, sowie die Palleten auf der Baustelle. Diese sind vom Kunden zu entsorgen.

8.    Nach vertragsgemäßer Fertigstellung sind die erbrachten Leistungen vom Kunden abzunehmen. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Bei gravierenden Mängeln kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden. Wird keine Abnahme vom Kunden verlangt, so gilt die Leistung nach Fertigstellung als abgenommen. Die erbrachten Leistungen der Montagefirma sind auch dann abgenommen, wenn der Kunde den Holzbau in Benutzung nimmt, oder weitergehende Arbeiten (Inneneinrichtung, Anstrich, usw.) vornimmt. 

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